Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
Präambel
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen ASCENSUS, Inhaber Patrick Spengler, Buber-Neumann-Weg 32, 60439 Frankfurt am Main (nachfolgend „ASCENSUS“), und seinen Klienten.
ASCENSUS bietet spezialisierte Dienstleistungen in den Bereichen Ernährungsberatung und Laufcoaching an, die auf eine nachhaltige Leistungsfähigkeit und die individuelle Entwicklung der Klienten ausgerichtet sind. Unsere Arbeitsweise zeichnet sich durch Professionalität, wissenschaftliche Fundierung und eine partnerschaftliche Begleitung auf Augenhöhe aus.
I. Definitionen
ASCENSUS: Der Dienstleister, vertreten durch Patrick Spengler, welcher professionelle Coaching-Leistungen in den Bereichen Ernährung und Bewegung erbringt.
Klient: Die Person oder Organisation, die Coaching-Dienstleistungen von ASCENSUS in Anspruch nimmt. Verbraucher sind natürliche Personen, die die Dienstleistungen zu privaten Zwecken nutzen (§ 13 BGB). Geschäftspartner sind Unternehmer (§ 14 BGB), die die Dienstleistungen im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit beziehen. Der Klient ist der Vertragspartner von ASCENSUS.
Digitale Annahme: Die Zustimmung zu einem Vertrag durch elektronische Kommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Online-Formulare oder digitale Signaturen). Diese gilt als rechtswirksam, wenn der Zugang nachweisbar ist (§ 130 BGB).
II. Weitere Hinweise zum Vertragsschluss
- Der Vertrag kommt durch schriftliche oder digitale Annahme des Angebots zustande.
- Die vorliegenden AGB werden wirksam einbezogen, wenn ASCENSUS beim Vertragsschluss ausdrücklich darauf hinweist und der Klient Zugang erhält (§ 305 Abs. 2 BGB).
§ 1 Vertragsgegenstand
- Der Vertragsgegenstand ist eine individuelle Beratung und/oder Betreuung der Kunden im Rahmen der vereinbarten Coaching-Dienstleistung.
- Für den Verkauf von Waren gelten ergänzend unsere AGB für den Online-Shop.
§ 2 Leistungsgegenstand
- Coach und Klient legen zusammen Ziele für die Zusammenarbeit fest.
- Die Leistung von ASCENSUS besteht darin, den Klienten darin zu unterstützen, diese Ziele zu erreichen.
- Ein tatsächliches Erreichen der Ziele wird durch ASCENSUS nicht zugesichert.
- Bei der Erstellung von Unterlagen, die dem Erreichen der vereinbarten Ziele dienen – beispielsweise einem Trainingsplan – besteht die Leistung von ASCENSUS in der Einbringung des Fachwissens zur Ausgestaltung der Inhalte.
- Von ASCENSUS überlassene Unterlagen und Dokumente an den Klienten unterliegen dem Urheberrecht von ASCENSUS und sind nur zur beschränkten Nutzung während der Vertragsdauer bestimmt.
- Eine Vervielfältigung und Verbreitung dieser Inhalte ist dem Klienten untersagt, sofern keine weiteren Absprachen zwischen ASCENSUS und dem Klienten erfolgt sind.
- Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Leistung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
§ 3 Leistungsbeginn
- Der Leistungsbeginn wird grundsätzlich im Angebot zwischen ASCENSUS und dem Klienten festgelegt.
- Der Klient kann von ASCENSUS ausdrücklich verlangen, dass dieser vorzeitig mit der Erbringung der Leistung beginnen soll. Eventuelle Auswirkungen auf das Widerrufsrecht sind der Widerrufsbelehrung zu entnehmen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
- Ausstehende Zahlungen des Klienten an ASCENSUS sind unverzüglich ohne Abzug fällig.
- Befindet sich der Klient im Zahlungsverzug, behält sich ASCENSUS das Recht vor, weitere Dienstleistungen auszusetzen.
- Sollte der Rechnungsbetrag nicht innerhalb des angegebenen Zahlungsziels gebucht sein, so ist ASCENSUS berechtigt, Verzugszinsen von 5 % p. a. über dem gültigen Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 BGB).
§ 5 Widerrufsrecht nur für Verbraucher
- Ein Widerrufsrecht räumt ASCENSUS nur denjenigen Klienten ein, denen es auch gesetzlich zusteht.
- Weitere Einzelheiten sind der Widerrufsbelehrung zu entnehmen.
§ 6 Haftungsausschluss
- ASCENSUS haftet nicht für gesundheitliche Schäden oder Verletzungen, die im Rahmen der Inanspruchnahme der Leistung entstehen, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen.
- Der Klient ist verpflichtet, bestehende gesundheitliche Einschränkungen vor Vertragsschluss mitzuteilen.
- Der Klient ist verpflichtet, ASCENSUS während des Leistungszeitraums über Unwohlsein, gesundheitliche Schäden oder Verletzungen umgehend per E-Mail oder in einer anderen Textform in Kenntnis zu setzen.
-
Der Meldung ist eine Erklärung des Sachverhalts beizufügen, mit Informationen über:
- Ort
- Zeit
- Beschreibung der Verletzung
- Grund
- Erfolgt keine Meldung über die Verletzung, ist anzunehmen, dass diese sich nicht in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zu ASCENSUS befindet.
- Eine Meldung hat unverzüglich nach Auftritt der Verletzung zu erfolgen.
§ 7 Online-Coaching
- Für technische Störungen Dritter (z. B. Videoplattformen) haftet ASCENSUS nicht.
- Ausweichtermine bei Verbindungsabbrüchen über 15 Minuten sind anzubieten, sofern die Störung nicht vom Klienten verursacht wurde.
- Der Klient hat für eine stabile Internetverbindung selbst zu sorgen.
- Technische Störungen beim Klienten sind ASCENSUS schnellstmöglich zu melden, andernfalls kann ein Ausweichtermin in der Regel nicht angeboten werden.
§ 8 Vertragsänderungen
- Änderungen bedürfen der Textform und Bestätigung beider Vertragsparteien; mündliche Nebenabreden sind unwirksam (§§ 125 ff. BGB).
§ 9 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht am Sitz von ASCENSUS.
§ 10 Gerichtsstand
Es wird der Gerichtsstand am Sitz von ASCENSUS vereinbart.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
§ 12 Höhere Gewalt
-
Definition: Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein von außen
kommendes, unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis die Erbringung
der vertraglichen Leistung unmöglich macht oder unzumutbar erschwert.
Ein solches Ereignis kann auch durch die äußerste zumutbare Sorgfalt
nicht verhindert werden. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht
ausschließlich:
- Naturkatastrophen (z. B. Überschwemmungen, Erdbeben, Pandemien, Epidemien)
- Krieg, terroristische Anschläge oder schwere Unruhen
- Weitreichende Ausfälle kritischer Infrastruktur (z. B. Strom-, Daten- oder Transportnetze)
- Gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z. B. Lockdowns, Quarantänemaßnahmen), die nicht auf einem Verschulden der betroffenen Partei beruhen
- Rechtsfolgen: Sollte einer der Vertragspartner durch höhere Gewalt an der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gehindert sein, so ist diese Partei für die Dauer des Hindernisses sowie einer angemessenen Wiederanlaufzeit von ihren Leistungspflichten befreit. Die betroffene Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich über den Eintritt des Ereignisses und dessen voraussichtliche Dauer zu informieren.
- Gegenleistung: Die Verpflichtung des Klienten zur Zahlung für die von der Leistungsbefreiung betroffenen Dienstleistungen entfällt. Bereits im Voraus geleistete Zahlungen für Leistungen, die aufgrund höherer Gewalt nicht erbracht werden können, werden dem Kunden anteilig erstattet. Jegliche Schadensersatzansprüche aufgrund der Verzögerung oder Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 13 Ergänzende Klauseln bei Verträgen mit Unternehmen
- Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen von ASCENSUS. Entgegenstehenden, abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Klienten wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nicht Vertragsbestandteil.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn ASCENSUS in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Klienten ist.
